Haftung eines kartellbeteiligten Lastkraftwagenherstellers: Erfahrungssatz zugunsten eines geschädigten Leasingnehmers - LKW-Kartell VI - Der Erfahrungssatz, dass die im Rahmen eines Kartells erzielten Preise im Schnitt über denjenigen liegen, die sich ohne die wettbewerbsbeschränkende Absprache gebildet hätten, findet beim LKW-Kartell zugunsten eines Leasingnehmers Anwendung, der einen Kraftfahrzeug-Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung unter Vereinbarung eines Ausgleichs für gefahrene Mehrkilometer und eines leasingtypischen Minderwertausgleichs mit Amortisationsfunktion geschlossen hat (Fortführung von BGH, Urteile vom 5. Dezember 2023 - KZR 46/21, WuW 2024, 108 - LKW-Kartell III; vom 1. Oktober 2024 - KZR 60/23, WuW 2024, 665 - LKW-Kartell V).